Voraussetzungen zu Aufnahme
1. Mindestalter: 18 Jahre
2. Schulische Aufnahmevoraussetzungen
3. Berufliche Aufnahmevoraussetzungen
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abgeschlossene Berufsausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes
oder
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Berufsausbildung in einem schulischen Bildungsgang
oder
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Ausbildung im Beamtenverhältnis
oder
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zweijährige Berufstätigkeit
oder
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Führen eines Familienhaushaltes ( Haushalt mit Kind oder pflegebedürftiger Person)
Anrechenbar auf die Berufstätigkeit sind: Wehrdienst, Zivildienst, freiwilliges soziales Jahr, nachgewiesene Arbeitslosigkeit (diese nur bis zu acht Monaten).
4. Sprachliche Aufnahmevoraussetzungen Der erfolgreiche Besuch der Einführungsphase setzt voraus, dass keine massiven sprachlichen Defizite vorliegen. Daher sollen diejenigen Bewerberinnen und Bewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist und die nicht das deutsche Schulsystem durchlaufen haben, einen "Eignungstest Deutsch" absolvieren. Diejenigen, die diesen Test nicht erfolgreich absolvieren, können durch den Besuch einer Volkshochschule oder einer Sprachschule danach die Voraussetzungen erwerben, zu einem späteren Zeitpunkt aufgenommen werden zu können.
5. Übergänge aus anderen Institutionen der Weiterbildung ( Abendrealschule, Volkshochschule u. a.)
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Studierende, die zwei Semester die Abendrealschule besucht haben oder schulabschlussbezogene Lehrgänge von Weiterbildungseinrichtungen besucht haben, können in das erste Semester eingestuft werden, wenn sie die sonstigen Aufnahmebedingungen erfüllen.
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Studierende, die an Einrichtungen der Weiterbildung die Fachoberschulreife erworben haben und die sonstigen Aufnahmevoraussetzungen nicht erfüllen, können am Kolleg den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben.
Aber auch dann, wenn Sie diese Bedingungen nicht erfüllen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen aufgenommen werden. Fragen Sie doch einfach einmal nach.
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